Formulare

Exel-Tabelle zur Abrechnung von Barkassen

Exel-Tabelle zur Abrechnung von Barkassen mit Girokonto

Formular Abrechnung von Sachkosten

Formular Antrag Aufstellung Haushaltsplan

Formular Ausgabebeleg Honorar für Solisten

Formular Auslagenerstattung

Formular Eigenbeleg (wenn man keinen Kassenbeleg hat)

Beleg Ausgabe Bewirtung

Formular Beleg für Zuwendungen oder Geschenke

Formular Erklärung Steuerfreibetrag

Formular Honorar für Referenten und Kursleiter

Formular Jugendschutzgesetz

Formular Vereinbarung über ehrenamtliche Tätigkeit

Formular Verpflichtungserklärung Datengeheimnis

Formular Zustimmungserklärung Veröffentlichung Fotos

Vorwort

Liebe ehrenamtlich Engagierte
in St. Josef, Feuerbach mit St. Monika, St. Theresia, Weilimdorf und Salvator, Giebel,

was Friedrich Schorlemmer und Christian Wolf in „Ein Memorandum zum Reformationsfest 2017“ schreiben, ist auch uns ein Anliegen: „Der Glaube braucht ein Zuhause in einem menschlichen, einem sehr persönlich betreffenden, Vertrauen schaffenden sowie in einem vertrauten, aber nicht beengenden und andere ausschließenden Umfeld. Menschen suchen ein solches Umfeld in einem identitätsstiftenden Territorium samt seiner besonderen Traditionen, auch ein Zuhause in ihrer Kirche, vor allem in ihrer Gemeinde vor Ort. … Es sollte einer allgemeinen Erfahrung Rechnung getragen werden: Je größer die Einheiten werden, desto lockerer gestalten sich die persönlichen Bindungen und Verbindungen. In einer schnelllebigen Zeit und einer sich rasant verändernden Gesellschaft bedarf es stabiler Beziehungen, der – auch personell bedingten – Beheimatung und einer Verwurzelung im Unverwechselbaren. Es bedarf der Räume und der Refugien, die das ermöglichen, ohne dass diese sich zu Nischen verengen. Wo immer Kirchengemeinden zusammengelegt werden …, sollte bedacht werden, ob dies der Menschennähe dient. Denn der Verlust derselben ist auf Dauer auch finanziell sehr teuer.“

Wir wollen Kirche als Heimat vor Ort stärken. Wenn das hauptamtliche pastorale Personal immer weniger wird, müssen wir selbst für unsere Gemeinde Verantwortung übernehmen, sie gestalten und weiterentwickeln, damit sie uns Heimat bleibt. Dazu braucht das Ehrenamt gute und verlässliche Rahmenbedingungen. Diese zu beschrieben, bekannt zu machen und zu sichern ist das Anliegen dieses Ehrenamtshandbuches.

Viel Nützliches finden Sie auch auf eine Seite unserer Diözese: https://www.ehrenamt-verbindet.de

A-Z zum Ehrenamt

Es ist Auftrag der Kirche und der einzelnen Gemeinden, dass sich ihre Mitglieder für das Kommen des Reiches Gottes einsetzen. Kirche ohne Ehrenamt wäre keine Kirche. Gedacht wird die Kirche als Volk Gottes auf dem Weg, als Gemeinschaft der Getauften. Es ist eine partizipierende Kirche, in der Gaben und Charismen erkannt und aktiviert werden. Es geht dabei um die Stärkung des Taufbewusstseins aller Christen.

Ehrenamtliche Tätigkeit in der Kirche ist:

  • Ehrenamt ist eine selbst gewählte Tätigkeit, die jemand aus freier Entscheidung und eigener Motivation übernimmt, Ehrenamt zeichnet sich aus durch Unentgeltlichkeit, freie Zeiteinteilung, Freiwilligkeit, Engagement ohne Zwang, es unterliegt nicht dem Arbeits- und Dienstrecht, es ist nicht weisungsgebunden, Vereinbarungen zur Aufgabengestaltung erfolgen auf freiwilliger Basis.
  • Ehrenamtliches Engagement ist ein selbst gewählter Dienst im Auftrag der Kirche, der freiwillig und unentgeltlich erfolgt. Ehrenamt ist eine grundsätzlich offen zugängliche Tätigkeit, die zu übernehmen jedem/jeder freisteht, wobei es auch Aufgaben gibt, für die bestimmte Kompetenzen erforderlich sind, die an Bedingungen geknüpft sind oder die z.B. durch Wahl übertragen werden. Freiwilligkeit bedeutet, dass niemand genötigt werden kann, eine Tätigkeit zu übernehmen oder eine übernommene Tätigkeit fortzuführen.
  • Ehrenamtliche erbringen Dienste und Leistungen, sie schaffen materielle und ideelle Werte. Das Ehrenamt ist ein wesentlicher Beitrag zur Verwirklichung des Reiches Gottes. Wo Charisma und Aufgabe zusammenfinden, wird Berufung konkret. Somit ist jedes Ehrenamt aus pastoraltheologischer Sicht gleichwertig.
  • Ehrenamtliche bringen ihre eigene Professionalität, ihre Charismen und Stärken mit. Durch ihre vielfältigen und unterschiedlichen Lebens- und Berufserfahrungen weiten sie den Blick und können das pastorale Handeln erheblich bereichern.
  • Selbstverwirklichung, Eigenverantwortung und Teilhabe an Entscheidungsprozessen sind wichtige Merkmale für ein zeitgemäßes und attraktives Ehrenamt.
  • Ehrenamtliches Engagement orientiert sich nicht ausschließlich an vorgefundenen Aufgabenfeldern oder am Wohl einer Institution; es folgt mindestens im selben Maß persönlichen Interessen und individuellen Vorstellungen von sinnhaftem Leben und sinnstiftender Tätigkeit
  • Freiheit, Kreativität und Unbeschwertheit der Ehrenamtlichen dürfen durch Geldzuwendungen nicht eingeschränkt werden.
  • Gelingendes Engagement benötigt Strukturen, gute Rahmenbedingungen und eine wertschätzende Anerkennungskultur. Dazu gehört der Einsatz von finanziellen Mitteln für die Förderungen, Unterstützung, Begleitung und Qualifizierung des Engagements und der Engagierten.

Die Katholische Gesamtkirchengemeinde Stuttgart-Nordwest unterscheidet zwischen …

  • Freiwilligen, die eine kurzfristige Aufgabe übernehmen (z.B. Mitarbeit bei einem Gemeindefest).
  • Freiwilligen für ein Projekt (definierter Anfang und definitives Ende, z.B. Kommunion- oder Firmkatechese).
  • ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen, die ein Wahlamt innehaben, die auf Dauer eine bestimmte Tätigkeit übernehmen, die in Gremien, Teams oder Chorvorständen, u.a. eingebunden sind.

Aufgabenumschreibung / Zeit im Ehrenamt

Eine klare Aufgabenumschreibung ist eine wichtige Voraussetzung, damit die Zusammenarbeit gelingt. Was ist genau zu tun? Was wird erwartet? Welche Voraussetzungen sind gegeben, welche sind mitzubringen? Mit wem arbeite ich zusammen? Welche Rechenschaft wird verlangt? Was erhalte ich an Unterstützung für meinen Dienst? Wer ist meine Ansprechpartner/-in bzw. wer begleitet mich? Durch die Beschäftigung mit solchen Fragen werden unrealistische und idealistische Wunschvorstellungen vermieden, und die Mitarbeiter/-innen wissen, worauf sie sich einlassen.

Zur Aufgabenumschreibung gehört auch eine Vorgabe über den erforderlichen Zeitaufwand. Wenn Ehrenamt freiwillig geleistet wird und mit beruflicher Tätigkeit und/oder familiären wie haushaltlichen Pflichten in Einklang gebracht werden soll, muss die zeitliche Beanspruchung klar sein. Dazu gehört auch der Hinweis, dass ein Ehrenamt auf eine begrenzte Dauer angelegt ist, dass man pausieren oder in aller Freiheit seinen Dienst beenden kann. Eigens zu beachten sind Regelungen bei Ämtern, die durch Wahl übertragen worden sind.

Bei Gewinnung von Ehrenamtlichen durch ehrenamtliche Leitungen und/oder hauptberufliche Mitarbeiter/-innen sind diese Punkte klar anzusprechen. Auch bei längerfristig angelegten Aufgaben ist es von Zeit zu Zeit angebracht, Bilanz zu ziehen und die Aufgabenumschreibung zu überprüfen.

Die Aufgabenumschreibungen werden in den einzelnen Gruppen und Engagements gemeinsam mit dem / der zugeordneten pastoralen Mitarbeiter/-in erstellt.

Austausch

Es ist schön, wenn Gleichgesinnte etwas zusammen tun. Ein regelmäßiger Austausch in der Gruppe oder im Gespräch mit den hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen hilft, die unterschiedlichen Erfahrungen zu besprechen und zu verarbeiten. Durch den regelmäßigen Austausch bleibt der Dienst rückgebunden an die Gemeinde bzw. die kirchlichen Gremien oder Verbände und bewahrt vor Vereinzelung und Enttäuschungen.

Aufwandsentschädigung / Übungsleiterpauschale

Eine gute Anerkennungs- und Wertschätzungskultur ist ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung des Ehrenamts. Entscheidend sind gute Rahmenbedingungen für das Ehrenamt. Geld soll im Ehrenamt eingesetzt werden zur Unterstützung und zum Erhalt fördernder Rahmenbedingungen zum Beispiel für Qualifizierungsmaßnahmen, Begleitung von Ehrenamtlichen, Reisekostenersatz, Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen etc. (siehe Formular Belegerstattung oder Formular Abrechnung von Sachkosten)

In besonderen Einzelfällen und nach sorgfältiger Prüfung kann es teilweise zu einer Entscheidung für eine Auszahlung einer Aufwandsentschädigung einer ehrenamtlichen Tätigkeit kommen.

Bei der Auszahlung von Aufwandsentschädigungen im ehrenamtlichen Bereich sind immer auch steuer- und sozialversicherungsrechtliche sowie arbeitsrechtliche Fragestellungen tangiert, in deren Rahmen das ehrenamtliche Engagement erbracht wird. Die Höhe der Aufwandsentschädigung von 720  € maximal im Jahr darf nicht überschritten werden. Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung hat ausnahmslos mittels Banküberweisung an denjenigen zu erfolgen, der den ehrenamtlichen Dienst erbracht hat.

Für eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die eine Aufwandsentschädigung ausbezahlt wird und die die sonstigen oben genannten Voraussetzungen eines Ehrenamtes erfüllt, ist eine Vereinbarung über ehrenamtliche Tätigkeit mit dem/der ehrenamtlich Tätigen abzuschließen (siehe Formular Vereinbarung über ehrenamtliche Tätigkeit).

Da die Rechtsprechung die Organistendienste als grundsätzlich abhängige Beschäftigungsverhältnisse ansieht, ist hierfür keine Vereinbarung über ehrenamtliche Tätigkeit abzuschließen. Gleiches gilt für Tätigkeiten im Erziehungsbereich. Gleichwohl kann bei den Organisten und den im Erziehungsbereich Tätigen die Übungsleiterpauschale herangezogen werden (siehe Formular Erklärung zum Übungsleiterfreibetrag).

Aufwandsentschädigung im Jugendbereich

Auch die Jugendleiter/-innen engagieren sich ohne Aufwandsentschädigung.

Bei den Freizeiten orientiert sich die Praxis an der Relation von Freizeitleitungen und Mitarbeiter/-innen zu den Teilnehmenden laut Landesjugendplan. Vom ihm wird pro elf Teilnehmer/-innen ein Leiter bezuschusst. D.h. konkret:

Freizeitleitungen gehen in der Regel kostenlos auf Jugendfreizeiten mit.

Die Gesamtleitung im Zeltlager St. Josef, der/die Kassenführer/-in und das Kochteam (zahlen nichts und bekommen für zwei Wochen + Auf- und Abbau eine Aufwandsentschädigung von 180,- €); andere Leiter/-innen zahlen einen stark ermäßigten Beitrag.

Leiter/-innen der Minifreizeit St. Theresia sowie der KJG-w-Freizeit sowie die Kochteams erhalten eine Aufwandsentschädigung von pauschal 180,- € (Auf-/Abbau und 14 Lagertage).

Neue Mini-Leiter in Theresia bekommen im ersten Jahr als Leiter der Minifreizeit anstelle der Aufwandsentschädigung eine lange und eine kurze Lederhose, die gelegentlich als Ausdruck der Gemeinschaft und Verbundenheit untereinander getragen werden kann.

Die Freizeitleitungen in Salvator zahlen in der Regel nichts. Ist das Verhältnis Anzahl Leiter/-innen zu Teilnehmer/-innen höher als 1/3 zahlen sie einen stark ermäßigten Beitrag.

Honorare und Aufwandsentschädigung im Bereich Kirchenmusik

Ausbildungen in diesem Bereich sind zum Teil mit hohen Kosten verbunden. Deshalb werden für Organistendienste, Chorleitung und Einsätze als Solistin oder Solist oder Musiker bei Orchestermessen und Konzerten Honorare oder Übungsleiterpauschalen bezahlt. Die musikalische Begleitung bei Kinder- und Jugendgottesdiensten ist in der Regel nur ohne Aufwandsentschädigung oder Honorar möglich.

Aufwandsentschädigung im Bereich Saalbewirtung

Die Säle in St. Theresia und Salvator werden von Ehrenamtlichen betreut. Fremdvermietungen sind in Theresia und Salvator nur mit Küchen- und/oder Thekenpersonal möglich. Hierzu sind zwei Personen mit jeweils 10,- € / Stunde direkt vom Mieter zu entschädigen.

Beauftragung

Ehrenamtlicher Dienst geschieht öffentlich wahrnehmbar. Ausdruck dafür ist das öffentliche Bekanntmachen durch die Kirchengemeinde. Die Beauftragung kann – wo es gewünscht und als sinnvoll erachtet wird – in einem offiziellen Rahmen, zum Beispiel im Gottesdienst, einer öffentlichen KGR- oder Ausschuss-Sitzung oder einem Gemeindefest, geschehen. Sie kann auch im Kirchenblatt oder im Aushang der Kirchengemeinde veröffentlicht werden. Für manche Dienste (z.B. Eucharistiehelfer/-innen und Wort-Gottes-Feier-Leiter/-innen) ist eine offizielle Beauftragung durch den Bischof oder durch die Gemeinde vorgeschrieben.

Siehe auch: Beendigung

Beendigung des Dienstes

Jeder, der ehrenamtlich tätig ist, kann in aller Freiheit seinen Dienst beenden, insbesondere dann, wenn ein Projekt abgeschlossen oder eine Wahlperiode beendet ist. Persönliche Belange können es erforderlich machen, eine Pause einzulegen oder das ehrenamtliche Engagement zu beenden. „Es muss auch einen Weg zurück vom Ehrenamt geben“, dieser Leitsatz gilt für alle.

Es wird darum gebeten, wenn möglich, rechtzeitig im Gespräch mit dem/der pastoralen Mitarbeiter/-in oder in der Gruppe, für die man aktiv ist, die Beendigung des Dienstes abzusprechen. Selbstverständlich ist, dass scheidende Ehrenamtliche in angemessener Form verabschiedet und ihnen für ihre Arbeit im Dienst der Kirchengemeinde gedankt wird. Auch eine öffentliche Bekanntgabe zum Beispiel durch einen Beitrag im Gemeindebrief kann erfolgen.

Siehe auch: Beauftragung

Begleitung

Ehrenamtliche haben für Ihre Tätigkeit im Dienst der Kirchengemeinde Anspruch auf die fachliche Unterstützung und Begleitung der hauptamtlichen Mitarbeiter. Ehrenamt ist nicht nur Arbeit, sondern sollte auch Freude machen. Dies gelingt umso mehr, je qualifizierter man seinen Dienst ausüben kann. Die Hauptberuflichen sind dabei als Ansprechpartner/-in gefragt, die die Ehrenamtlichen in ihrem Dienst stützen und stärken.

Siehe auch: Fortbildung

Befugnisse

Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde und verantwortet das Gemeindeleben. Er hat grundsätzlich die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse zu fassen und verantwortet deren Umsetzung. Manche Aufgaben übernimmt auch der Gesamtkirchengemeinderat. Der (Gesamt)Kirchengemeinderat sorgt für einen guten finanziellen, personellen und räumlichen Rahmen der Gemeindearbeit.

Unbeschadet der Richtlinienkompetenz des (Gesamt)Kirchengemeinderats entscheidet jede Gruppierung der Gemeinde frei, was für ihre Lebendigkeit und eine gute Entwicklung hilfreich ist. Termine sind zuerst mit dem Pfarrbüro (insbesondere bei Raumbelegung) und ggf. mit der Terminplanung anderer Gemeindegruppen abzustimmen. Wo ein/e pastorale/r Mitarbeiter/-in zugeordnet ist, soll diese/r in die Entscheidungen mit einbezogen werden.

Im Rahmen des im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Budgets für die laufenden Ausgaben und Anschaffungen kann jede Gruppe selbstverantwortlich (aber grundsätzlich sparsam) Bestellungen tätigen und einkaufen. Wird eingekauft und das Geld ausgelegt, sind Belege anschließend zeitnah über das jeweilige Pfarrbüro abzurechnen. Unbare Zahlungen per Rechnung sind Barzahlungen vorzuziehen. Mindestens 10 Tage vor einem Einkauf kann über das Pfarrbüro ein Handvorschuss (bar oder unbar) angefordert werden, der anschließend mit Belegen abgerechnet wird.

Für einzelne Bereiche ist die Verantwortung für Gebäude oder Engagements an Ausschüsse oder Einzelpersonen delegiert. Näheres regelt die Durchführungsvereinbarung der Gesamtkirchengemeinde.

Siehe auch: Verantwortung

Bescheinigung über ehrenamtliche Tätigkeit

Auf Wunsch kann durch die pastoralen Mitarbeiter/-innen eine Bescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit ausgestellt werden. Vor allem als Beilage von Zeugnisse und für Bewerbungsunterlagen kann dies hilfreich sein.

Bus der Gemeinden

Es ist ein Glück, dass unsere Gemeinden einen Personentransporter ihr Eigen nennt.

Alle Gruppierungen der Gemeinden können dieses Fahrzeug nutzen.

Bisher wurde das Fahrzeug bei den einzelnen Bereichen mit einer Pauschale belastet. Fortan wird es eine km-Abrechnung in Höhe von 0,40 € pro gefahrenen Kilometer geben. Damit werden die Benzin- und sonstigen Fahrzeugkosten bezahlt, aber auch eine Rücklage angespart, dass bei Bedarf wieder ein neues Fahrzeug gekauft werden kann.

Eine Anmeldung über das Kontaktformular (Zur Buchung) ist notwendig. Die Schlüsselübergabe bzw. die Rückgabe des Fahrzeugs ist zu klären.

Der/Die Fahrer haben im Pfarrbüro vor der erstmaligen Nutzung eine Fahrerlaubnis vorzulegen. Diese wird kopiert aufbewahrt. Änderungen derselben sind vor erneuter Nutzung mitzuteilen.

Es dürfen in keinem Fall andere Personen als vereinbart den Bus steuern. Verantwortlich hierfür ist der/die, der/die den Schlüssel geholt hat.

Fahranfänger mit unter 2 Jahre Fahrpraxis erhalten vor der ersten Fahrt mit einem Gemeindefahrzeug eine Einweisung durch benannte Erwachsene. Diese wird auf der Führerscheinkopie im Pfarramt notiert.

Ehrenamtliche Fahrer mit Fahrpraxis unter 2 Jahren dürfen in den Fahrzeugen außer sich nur maximal 2 weitere Personen befördern.

Generell gilt die 0-Promille-Grenze.

Alle Verpflichtungen der Straßenverkehrsordnung sind gewissenhaft einzuhalten.

Ehrenamtliche können gelegentlich aus besonderem Grund den Bus auch für private Fahrten in angemessenem Umfang kostenfrei nutzen (z.B. ein kleiner Umzug, ein Transport eines großen Gegenstandes, etc.). Hierüber entscheidet der Pfarrer. Um auch eine kurzfristige Benutzung durch die Gemeinde sicherzustellen, wird über Privatfahrten frühestens 8 Wochen vor dem gewünschten Termin entschieden. Bei Fahrten von mehr als 20 km ist vor Rückgabe nachzutanken.

Dank und Anerkennung

Ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen leisten einen unverzichtbaren Dienst in der Gemeinde. Sie investieren Kraft und Zeit, und sie tun ihren Dienst oft in schwierigen Situationen.

Ehrenamt für Gottes Lohn („Was ihr einem meiner geringsten Schwestern und Brüder getan habt, das habt ihr mir getan.“) ist das eine, eine kleine spürbare Anerkennung das andere.

Die Vorsitzenden von Gremien, Ausschüssen und Gruppen sorgen gemeinsam mit dem zugeordneten pastoralen Mitarbeitern/-innen dafür, dass in der Sitzung, die einer größeren Aktion folgt, der ehrenamtlich Tätige berichtet und ihm Dank gesagt wird.

Freiwillig Engagierte für eine Veranstaltung oder ein kürzeres oder längeres Projekt werden unmittelbar nach der Veranstaltung bedankt.

Danke sagen ist einfach und kostet nicht viel. Wichtig ist uns die Kultur einer liebevollen Aufmerksamkeit für den/die Andere/n zu der Danke sagen gehört. Dies liegt in der Verantwortung aller, der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen, Mitglieder in Gruppen oder Gremien und auch aller Mitglieder der Gemeinde.

„Offiziell“ sagen wir in der Gesamtkirchengemeinde allen Ehrenamtlichen Danke z.B.:

  • durch die Weihnachtskarte mit einem „Verzehrbon“ beim Kirchencafé oder Frühschoppen
  • durch einen Geburtstagsgruß der zuständigen Hauptamtlichen zu besonderen Geburtstagen
  • bei gewählten KGRs durch eine Grußkarte zu Geburt, Hochzeit, etc.
  • Jährliche Einladung zu einem Mitarbeiterfest oder etriebsausflug.

Siehe auch: Vergünstigungen

Datenschutz

Ehrenamtliche, die mit personenbezogenen Daten umgehen, sind verpflichtet, die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz – KDO – des Bistums Rottenburg-Stuttgart sowie weitere für die Tätigkeit geltenden Datenschutzregelungen einschließlich der zu ihrer Durchführung ergangenen Bestimmung sorgfältig einzuhalten. Hierzu ist im Pfarrbüro eine Verpflichtungserklärung gemäß § 5 der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz zu unterzeichnen (siehe Formular Verpflichtungserklärung Datengeheimnis). Dabei erhält der/die Mitarbeiter/-in Texte dieser Vorschriften ausgehändigt. Das Datengeheimnis ist auch nach Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit zu beachten. Verstöße gegen diese Anforderung können rechtliche Folgen haben.

Was tun mit alten Namenslisten? Zustell-, Geburts-, Sternsinger- oder andere Adresslisten werden unmittelbar nach der Nutzung vernichtet: in kleine Stücke zerreißen (Nur in den Papierkorb werfen genügt nicht!) oder einfach im Pfarrbüro abgeben. Sie dürfen nicht zu Hause aufbewahrt werden, denn für jede Aktion gibt es eine neue Liste.

Dienstbefreiung aufgrund ehrenamtlicher Tätigkeit

Eine Dienstbefreiung aufgrund einer ehrenamtlichen Tätigkeit liegt im Ermessen des jeweiligen Arbeitgebers und sollte vorher rechtzeitig abgeklärt werden. Grundsätzlich gilt, dass es keinen Anspruch gibt, aber Dienstbefreiung durchaus möglich ist. Entsprechende Regelungen gibt es vor allem im öffentlichen Dienst. Es bieten sich oft Kompromisslösungen an: Bei drei Tagen können zum Beispiel zwei als Urlaubstage genommen werden und für einen Tag wird Dienstbefreiung gewährt. Eine erforderliche Bescheinigung für den Arbeitgeber wird vom zuständigen pastoralen Mitarbeiter ausgestellt.

Einbindung

Jeder Freiwillige und Ehrenamtliche soll in eine Gruppe, die die Aufgabe gemeinsam wahrnimmt und gemeinsam die Verantwortung trägt, eingebunden sein.

Ehrungen

Das Eintrittsdatum in das Ehrenamt wird in der Mitarbeiter/-innendatei festgehalten.

Die jeweils Verantwortlichen schauen, dass Engagierte, die 10, 15, 20, 25, 30, 40, 50 und mehr Jahre aktiv waren, geehrt werden, z.B. durch eine Aufmerksamkeit oder eine Urkunde.

Der Diözesancaecilienverbandes ehrt mit einer Urkunde Sänger/-innen, Chorleiter/-innen, Organist/-innen die 10, 15, 20, 25, 30, 40, 50 und mehr Jahre in kirchlichen Chören aktiv mitgewirkt und sich über diesen Zeitraum hinweg im Dienst an der Kirchenmusik engagiert haben. Verantwortlich ist der jeweilige Chorvorstand.

Das Bischöfliche Ordinariat stellt für die Ehrung von Ehrenamtlichen den Trägern kirchlicher Einrichtungen Ehrenurkunden und silberne Ehrennadeln zur Verleihung an verdiente Ehrenamtliche bereit. Mit der Verleihung der Urkunde und der silbernen Ehrennadel sind die Anerkennung der für die Kirche und ihr Wirken erbrachten Leistungen des Ehrenamtlichen sowie der Dank für das langjährige Engagement verbunden. Die Verleihung der Urkunde und der silbernen Ehrennadel ist für dieselbe Person nur einmal möglich. Verantwortlich ist der jeweilige Kirchengemeinderat.

Die Martinus-Medaille wird vom Bischof der Diözese ausschließlich bei herausgehobenem sozial-caritativem Engagement nach dem Vorbild des Heiligen Martin vergeben.

Stuttgarterinnen und Stuttgarter, die sich in besonderer Weise ehrenamtlich engagieren, können mit der Ehrenmünze der Landeshauptstadt Stuttgart ausgezeichnet werden. Kriterien für die Auszeichnung sind vor allem die Bedeutung des Engagements für einen Stadtbezirk, ein bestimmtes Projekt, eine Person oder eine Personengruppe. Die Bezirksvorsteher können vorschlagen, wer ausgezeichnet werden soll. Verantwortlich ist der jeweilige Kirchengemeinderat.

Finanzierung

Haushaltsmittel

Die Gruppen der Kirchengemeinde sind an den Haushaltsplan gebunden. Ausgaben können nur im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel getätigt werden. Wer über welche Haushaltsmittel verfügen kann, ist im Einzelfall zu klären.

Haushaltsmittel für eine Gruppe müssen schriftlich jeweils bis 15. Oktober des Vorjahres beantragt sein. Die Antragstellenden werden nach Haushaltsbeschluss über die eingestellten Mittel informiert. Der aktuelle Stand der Haushaltsstelle kann über das jeweilige Pfarrbüro abgefragt werden.Formular Antrag Aufstellung Haushaltsplan

Finanzierung durch Spender, Sponsoren und andere Unterstützer

Zuschüsse aus dem staatlichen und kirchlichen Jugendplan können über die zuständige pastorale Mitarbeiter/-in für den Jugendbereich beantragt werden.

Wird überlegt, für Projekte Spender, Sponsoren und andere Unterstützer außerhalb der Gemeinde anzusprechen, ist eine Rücksprache mit dem jeweiligen Kirchengemeinderat erforderlich.

Fortbildung und Qualifizierung

Fortbildungsangebote zur ehrenamtlichen Tätigkeit oder zur persönlichen Qualifizierung motivieren und fördern die gemeinsame Arbeit. Beim regelmäßigen Austausch können bereits Fragen aufgegriffen werden, die im weiteren Sinne zur Fortbildung gehören bzw. dazu anregen. Wer längerfristig Aufgaben ausübt, braucht Zugang zu entsprechenden Fortbildungen. Dort besteht Gelegenheit, die übernommenen Aufgaben neuen Anforderungen anzupassen bzw. die eigene Kompetenz Stück um Stück zu erweitern. Darüber hinaus wird die Bereitschaft erwartet, an gemeindeinternen Angeboten zum gemeinsamen Austausch teilzunehmen. Dies ist im Rahmen der Beschreibung der Aufgabe und des Zeitbedarfs zu berücksichtigen.

Folgende Möglichkeiten zur Fortbildung und Qualifizierung gibt es:

  • Regelmäßiger Austausch – gegenseitige Anregungen und fachliche Begleitung durch hauptberufliche pastorale Mitarbeiter/-innen.
  • Gemeindeeigene Fortbildungen – in Absprache mit den hauptberuflichen pastoralen Mitarbeiter/-innen wird ein/e Referent/-in eingeladen. Für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen entstehen keine Kosten.*
  • Fortbildungsangebote der Diözese (https://institut-fwb.de), der Mitgliedsverbände des BDKJ. Kosten für Fortbildung und Hin- und Rückfahrt trägt zu 100% die Gemeinde. Genehmigung erfolgt durch zugeordnete/n pastorale/n Mitarbeiter/-in.*
  • Fortbildungen bei anderen Trägern sind in der Regel nicht möglich. Eine Einzelabklärung mit dem/der pastorale/n Mitarbeiter/-in ist hierzu erforderlich.*

Informationen über Fortbildungen sind über die pastoralen Mitarbeiter/-innen zu erhalten. Nur einige Beispiele seinen genannt.

  • Jugendleiterkursen des BDKJ, z.B. Kurspaket für Jugendgruppenleiter/-innen
  • Kurse für Lektoren/-innen, Eucharistiehelfer/-innen, Wort-Gottes-Feier-Leiter/-innen
  • Kurse für Kinder- und Familiengottesdienstteams

Die Teilnahme an Jugendleiterkursen des BDKJ ist uns ein wichtiges Anliegen und wird von uns entsprechend unterstützt, Kosten bei einer Teilnahme werden von uns zu 100 % übernommen.

* Kostenübernahme nur im Rahmen der für den einzelnen Sachposten im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel.

Fortbildungsnachweis

Teilnehmer/-innen an Fortbildungen bekommen eine Bescheinigung vom Veranstalter der Fortbildung ausgehändigt, bei gemeindeeigenen Fortbildungen über das Pfarrbüro. Vor allem als Beilage für Bewerbungsunterlagen kann dies hilfreich sein.

Geschenke / kleine Aufmerksamkeiten

Kleine Geschenke (Geburtstagsbesuche, Krankenbesuche) können aus einem kleinen Sortiment beim Pfarrbüro ausgewählt werden. Im andern Fall ist der Kostenrahmen mit dem/r zuständigen pastoralen Mitarbeiter/-in abzusprechen. Kostenübernahme nur im Rahmen der für den einzelnen Sachposten im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel. Kostengrenzen sind zu beachten.

Jugendschutz

Jugendschutzgesetz

Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

Bezüglich Alkohols gilt beigefügte Übersicht.

Im Übrigen gilt das Jugendschutzgesetz (siehe Formular Jugendschutzgesetz)

Schutzkonzept

  • Kinder und Jugendliche sind hier angenommen und sicher.
  • Sie dürfen sich entfalten und werden als Person gefördert.
  • Unsere ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen werden sorgfältig ausgewählt, begleitet und geschult.
  • Das Wohl unserer Kinder liegt uns am Herzen.

Alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen in der öffentlichen und freien Jugendhilfe sind zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet. Für Ehrenamtliche gilt: Öffentliche und freie Träger vereinbaren, bei welchen Tätigkeiten erweiterte Führungszeugnisse nötig sind – abhängig von der Art der Tätigkeit oder der Intensität und Dauer des Kontakts zu Kindern und Jugendlichen.

Bei uns ist das bei: allen Kinder-, Jugendgruppen-, Ministranten, und Freizeitleiter/-innen, im Rahmen der Katechese z.B. bei Übernachtungen sowie bei allen Nachbarschaftshelfern/-innen.

Hier finden Sie unser Schutzkonzept: https://kirche-stuttgart-nordwest.de/schutzkonzept

Jugendleiterkarte – Juleica

Mit der Juleica (Jugendleitercard) gibt es bundesweit Vergünstigungen mit unterschiedlichen Ausprägungen in Bundesländern www.juleica.de

In Baden-Württemberg gibt es sie für Jugendliche ab 16 Jahren mit zertifizierter Jugendleiterausbildung. Die Teilnahme an Jugendleiterkursen des BDKJ ist uns ein wichtiges Anliegen und wird von uns entsprechend unterstützt, Kosten bei einer Teilnahme werden von uns übernommen. (siehe auch Fortbildungen)

Kinder-, Jugend-, Ministrantenleiter/-innen wenden sich an den/die Zuständige/n aus dem Pastoralteam.

Kooperationen

Offenheit für gemeinsame ehrenamtliche Projekte mit anderen religiösen oder kommunalen Gruppen verbindet und vernetzt die Gemeinde im Stadtteil und auch darüber hinaus. Das aktive Zusammenleben im Stadtteil dient der besseren Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und eines positiven Bildes der katholischen Kirche. Durch Kooperationen sind Projekte personell breiter aufgestellt und daher besser realisierbar. Bei solchen Kooperationsprojekten ist eine gute Öffentlichkeitsarbeit besonders wichtig.

Vorstellbar sind Teilnahme an der „72 Stunden -Aktion“ des BDKJ, Sozialprojekte mit der Caritas u.a. Sozialunternehmen (Wohnheim wohnsitzloser Menschen, Mobile Jugendarbeit), Kooperationen mit den Schulen und lokalen Vereinen, Integrationsprojekte, Bildungsveranstaltungen (Vortragsreihen zu verschiedenen Themen, Erste Hilfe Kurse…) und ökologische Projekte (Verwendung fairer Produkte, foodsharing). Sinnvoll kann ein Gespräch mit dem jeweiligen Bezirksbeirat sein, um gemeinsame Themen zu finden.

Kooperationen mit Projektpartnern können längerfristige und nachhaltige Konzepte befördern.

Auch eine Förderung durch die Diözese Rottenburg-Stuttgart ist möglich: https://inkonzept.drs.de

Kostenerstattung und Auslagenersatz

Der Diözesanrat der Diözese Rottenburg-Stuttgart hat in seiner Sitzung vom 24. September 1994 beschlossen, dass „jede Kirchengemeinde die Auslagen von Ehrenamtlichen zu ersetzen hat”. (Amtsblatt Nr.19 Band 43).

Fahrtkosten für Besorgungsfahrten, Fahrten zu Klausur- und Arbeitswochenenden und zu Fortbildungen, Fahrten in der Funktion als Freizeitleiter, Fahrten zur Vorbereitung von Ausfahrten und falls für Besorgungsfahrten weite Strecken zurückgelegt werden, werden mit 0,35 €/km erstattet. Fahrgemeinschaften sollen gebildet werden.*

Kinderbetreuungskosten (bis Einschulungsalter)* zur Ausübung eines Wahlamtes und zur Leitung von Gruppen werden mit 5,- € / Stunde bezuschusst nach vorheriger Genehmigung durch den Geschäftsführenden Ausschuss.

Siehe Formular Auslagenerstattung

* Kostenübernahme nur im Rahmen der für den einzelnen Sachposten im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel

Liste der ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen

Das Pfarrbüro führt eine Liste der ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen in der Mitarbeiterdatei. Jede für eine Gruppe verantwortliche Person leitet Veränderungen an das Pfarrbüro weiter. Einmal im Jahr bekommt jede/r Gruppenleiter/-in einen Auszug der Liste, den er/sie ergänzen oder korrigieren und wieder an das Pfarrbüro zurückgeben sollte.

Mesner und Hausmeister

Link zu den Namen und Kontaktdaten

Nutzung der Räumlichkeiten

Bis 15. Oktober werden mit der Terminplanung auch alle üblicherweise bei einer Veranstaltung genutzten Räume reserviert. Bei unterjährig geplanten Veranstaltungen bitte Termine rasch und vor allem vor Bekanntgabe an Dritte mit dem Pfarrbüro absprechen.

Siehe auch unter „Jahresterminkalender“

Grundsätzlich sind Räume selbständig auf- und zuzuschließen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Den Schlüssel erhalten Sie vor der Veranstaltung im Pfarrbüro (Öffnungszeiten beachten). Das Stellen der Tische, Auf- bzw. Abstuhlen sowie das feuchte Abwischen der Tische und das Kehren obliegen dem jeweiligen Nutzer. Nach der Nutzung ist alles wieder so zu stellen, wie es vorgefunden bzw. mit dem Pfarrbüro und/oder dem/r Mesner/in abgesprochen wurde. Ältere Verantwortliche können im Einzelfall andere Absprachen mit dem/r jeweiligen Hausmeister/-in treffen. Weiteres regelt die jeweilige Hausordnung.

Nutzung der Küchen
Wer die Küchen nutzen will braucht eine Einweisung in die Geräte, wer kocht eine Hygieneschulung. Ungeschulte Mitarbeiter/-innen dürfen nur unter Anleitung von eingewiesenen Mitarbeiter/-innen in der Küche tätig sein.

In Salvator soll bei Veranstaltungen unter 20 Personen nur die kleine Küche an der Theke im Foyer genutzt werden.

Besonderheiten in St. Josef: Bei Benutzung der Küche für Veranstaltungen muss im Vorfeld über das Pfarrbüro / Hausmeisterin das Equipment mit notwendigen Küchenutensilien, sofern vorhanden, angefordert werden, da diese normalerweise unter Verschluss sind.

Öffentlichkeitsarbeit

Vermeldungen im Sonntagsgottesdienst: soll auf eine Veranstaltung in den Vermeldungen hingewiesen werden, ist dies bis Donnerstag vor dem jeweiligen Sonntag im jeweiligen Pfarrbüro mitzuteilen.

Artikel für den Gemeindebrief sind generell über das eigene Pfarrbüro einzureichen. Der Redaktionsschluss ist jeweils der erste des Monats vor dem/n Gemeindebriefmonaten. Normalerweise beinhaltet ein Gemeindebrief immer einen Kalendermonat. Doppelausgaben gibt es im Juni/ Juli, August/September, Dezember/Januar.

Beiträge an die Presse müssen mit dem Pfarrbüro und/oder dem Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit abgestimmt werden, dort kann auch Unterstützung angefragt werden.

Für Werbung sind Flyer eine gute Möglichkeit. Bei der Verwendung von Personenfotos ist die Zustimmung der abgelichteten Personen vor der Erteilung des Druckauftrages einzuholen.

Die Einrichtung eines Newsletters muss mit dem Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit abgestimmt werden. Die Datenschutzbestimmungen sind einzuhalten.

Siehe auch: Recht am Bild, Urheberrecht

Pfarrbüros

Unsere Sekretäre/-innen unterstützen gerne bei der ehrenamtlichen Tätigkeit. Bitte beachten: diese sind Ansprechpartner/-innen für viele Anliegen, zum anderen haben sie auch Schreib- und Verwaltungstätigkeiten sowie die Rechnungsführung zu erledigen. Dafür ist Zeit für ungestörtes, konzentriertes Arbeiten notwendig.

In Urlaubs- oder Krankheitsfall sowie aus betriebsbedingten Gründen ergeben sich Abweichungen von diesen Zeiten.

Link zu den Pfarrbüros

Projektarbeit

Ein Projekt ist ein zeitlich begrenztes Vorhaben zur Umsetzung von etwas Neuem mit einer einmaligen Aktion oder dem Ziel einer dauerhaften Verankerung im Gemeindeleben.

Ein Projekt durchläuft verschiedene Phasen von einer Idee über den Prozess zur Umsetzung.

Am Anfang steht eine Projektidee mit Bezug zur Gemeinde, die aus der Gemeinde heraus von Ehrenamtlichen oder Hauptamtlichen oder externen Menschen entwickelt werden kann. Diese Projektidee sollte frühzeitig dem/r zuständigen pastoralen Mitarbeiter/-in mitgeteilt werden, um die Realisierungsmöglichkeiten gemeinsam abzuschätzen. Zur schnelleren Umsetzung ist ggf. auch die kurzfristige Realisierung von Teilschritten sinnvoll.

Idealerweise findet sich dann ein Team, das die notwendigen verschiedenen Fähigkeiten und Kenntnisse zur Umsetzung vereint.

Zur Finanzierung eines Projekts oder von Folgekosten siehe unter: Finanzierung

Die Planung, Durchführung und Auswertung eines Projektes liegt in der Verantwortung der jeweils gemeinsam tätigen Gruppe. Die Beauftragung, Rückbindung und Verantwortung liegt beim jeweiligen KGR, gemäß der Devise „So viel Prozess wie möglich, soviel Struktur wie unbedingt nötig“.

Siehe auch: Befugnisse

Recht am Bild – Umgang mit Foto- und Filmaufnahmen

Generell gehen wir davon aus, dass Gottesdienste, Gemeindefeste und die meisten unserer Veranstaltungen öffentlich sind und die Besucher damit rechnen müssen, dass dort auch fotografiert wird. Wenn eine Person einem Bild von sich widerspricht, muss dies respektiert und eingehalten werden: keine Veröffentlichung, auf Wunsch sogar Löschen des Bilds.

Für die Anfertigung und Weitergabe von Fotos und Filmen bei

  • Kinderbildnissen und
  • geschlossenen Veranstaltungen

muss die Zustimmung der Personen mit der Einverständniserklärung für einzelne Veranstaltungen eingeholt werden (siehe Formular Zustimmungserklärung Veröffentlichung Fotos). Die Einwilligungen werden in der Pfarrregistratur abgelegt.

„Stellenbörse“ und Gewinnung neuer Ehrenamtlicher

Es ist toll, wenn bewährte Kräfte als eingespieltes Team zusammenhelfen. Da stimmt das Miteinander und die Arbeit geht schnell vor der Hand. Aber dann fällt doch da und dort jemand aus, zieht weg, oder kann gesundheits- oder altersbedingt nicht mehr mitmachen. Dann lastet bald viel Arbeit auf wenigen Schultern. Dann schrumpft unsere Gemeinde, und das kann niemand wollen. Außerdem bringen neue Leute neue Ideen mit. Oder vielleicht schalten Sie mal eine „Stellenanzeige“ im Gemeindebrief.

Daneben gibt es immer mal wieder neue Gesichter: im Gottesdienst, bei Festen und Veranstaltungen, im Rahmen der Katechese. Vielleicht hätten sie Lust, sich zu engagieren. Ansprechen kostet nicht viel, nur ein Lächeln und ein gutes Wort.

Auf unsere Homepage gibt es unter https://kirche-stuttgart-nordwest.de/so-koennen-sie-sich-engagieren eine „Stellenbörse“ mit dem Profil einiger Ehrenämter in unseren Gemeinden. Vielleicht stöbern Sie mal dort, ob für Sie was dabei ist.

Und dann gibt es Leute, die haben einfach Lust, etwas einzubringen. Sie haben neue Ideen, möchte mal was probieren, sich für andere engagieren, oder einfach so mit dabei sein. Melden Sie sich doch. Auf dem Kontaktformular der Homepage, bei nordwest.stuttgart@drs.de oder in einem der Pfarrbüros.

(Jahres)Terminkalender

Bis 15. Oktober sollen alle Terminwünsche und Raumbelegungswünsche für das kommende Kalenderjahr in den Pfarrbüros vorliegen. Diese werden dann zu einem Gemeindeterminkalender zusammengestellt. Bei eventuellen Terminkollisionen würden wir Sie dann ansprechen. Termine von Gruppen der Gemeinde haben immer Vorrang. Nach dem 1. November werden dann auch externe Belegungen verbindlich zugesagt.

„Urlaub“ – gegenseitige Vertretung

Bei ehrenamtlichen Diensten vor allem rund um die Liturgie (z. B. Ministranten, Lektoren, Kommunionhelfer und Blumenschmuck) soll möglichst eine Kontinuität gewährleistet sein.

Für eine Urlaubs- oder Krankheitsvertretung sorgen die entsprechenden Gruppen untereinander. Sollte ein Dienst aufgrund personeller Engpässe nicht stattfinden können, ist dies den zuständigen Hauptamtlichen oder im Pfarrbüro rechtzeitig mitzuteilen.

Urheberrecht bei Liedblättern

Aus ökologischen Gründen wird in unseren Gottesdiensten das Gotteslob oder das Liederbuch Kreuzungen verwendet. Beide sind in ausreichender Stückzahl vorhanden.

Gelegentlich ist der Einsatz eines Liedblattes für den Gemeindegesang sinnvoll, z.B. bei Gottesdiensten mit Prozessionen und im Freien.

Urheberrechtlich geschützte Noten, Lieder und Liedtexte dürfen ohne Zustimmung der Berechtigten nicht kopiert oder auf andere Art vervielfältigt werden; auch nicht für den privaten Gebrauch oder zu Sicherungszwecken.

Ein Rahmenvertrag zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands und den Verwertungsgesellschaften erlaubt:

–        Fotokopien von einzelnen Liedern und Liedtexten für den Gemeindegesang im Gottesdienst

–        Herstellung von kleineren Sammlungen (Liedheften) mit max. 8 Seiten zur einmaligen Nutzung;

–        sog. „Wendekopien“ für öffentliche Werkwiedergaben durch Chöre und Musiker/innen.

–        Erlaubt ist jedes druck- und fotomechanische Verfahren zur Vervielfältigung z. B. Fotokopieren.

Zu Gottesdiensten und anderen (liturgischen) Feiern gottesdienstlicher Art gehören neben der Feier der Sakramente, Wort-Gottes-Feiern, Andachten, Friedensgebete, Taufen, Trauungen, Beerdigungen, u.a. Erlaubt ist auch die Herstellung für Gottesdienste im Rahmen von Seniorentreffen oder Jugendfreizeiten. Diese können auch außerhalb kirchlicher Räume stattfinden.

Da ein Liedblatt nur zum einmaligen Gebrauch in einem Gottesdienst kopiert werden darf, müssen auf jedem Liedblatt

  • Anlass und Datum genannt werden;
  • außerdem müssen Text- und Liedautoren angegeben sein;
  • und der Hinweis: „Kath. Gesamtkirchengemeinde Stuttgart-Nordwest. Als Manuskript gedruckt zum einmaligen und ausschließlichen Gebrauch in oben genanntem Gottesdienst und darf – auch nicht in Teilen – in keinem Fall in anderem Kontext genutzt oder weitergegeben oder vervielfältigt werden.“

Darüberhinausgehende Nutzungen müssen bei der der VG Musikedition je einzeln gemeldet und bezahlt werden. Die angespannte Haushaltssituation unserer Gesamtkirchengemeinde ermöglicht uns nicht, das zu finanzieren. Deshalb machen wir davon keinen Gebrauch.

Nicht erlaubt sind:

  • Fotokopien für „sonstige“ Gemeindeveranstaltungen (z. B. Seniorentreffen, Jugendfreizeiten, Gemeindefeste u.a.);
  • Sichtbarmachung der Lieder/Liedtexte/Noten im Gottesdienst oder anderen Gemeinde-veranstaltungen mittels Beamer u.a.;
  • Herstellung eines eigenen Gemeindeliederheftes mit mehr als 8 Seiten oder für den mehrmaligen Gebrauch;
  • Fotokopien und andere Vervielfältigungen zur Nutzung in Kinderbetreuungseinrichtungen; in Einrichtungen der Alten- und Wohlfahrtspflege sowie sonstigen Heil- und Pflegeeinrichtungen;
  • Kopieren von Notenmaterial für instrumentale Vor- und Nachspiele, ausgenommen sind Wendestellen;
  • Kopieren von Notensätzen für Chöre und Bands oder auch für Solo-Gesang. auch wenn diese für Gottesdienste oder gottesdienstähnliche Veranstaltungen eingesetzt werden;
  • Kopieren aus den Begleitbüchern zum Gottesdienst (z. B. Orgelbuch zum Gotteslob), ausgenommen sind Wendestellen;
  • Weitergabe von Fotokopien an Dritte.

Ein Verstoß gegen das Kopierverbot ist kein Kavaliersdelikt, sondern stellt eine Urheberrechts-verletzung dar, bei der hohe Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber anfallen können. Mögliche Strafzahlungen sind von dem/der jeweiligen Verursacher/in persönlich selbst zu zahlen, wenn oben genannte Vorgaben nicht eingehalten werden.

Urheberrecht bei Bildern, Musik und Filmen

Fotos und Texte aus dem Internet dürfen nur verwendet werden, wenn die Rechte dafür erworben werden. Es gibt auch Verzeichnisse kostenfreier Bilder. Aber am besten und originellsten ist das selber gemachte Bild.

Siehe auch: Recht am Bild

Videovorführungen
Grundsätzlich dürfen nur Videos, die von den kirchlichen Medienstellen ausgeliehen werden, vorgeführt werden.

Musik in Gottesdiensten
Frei ist jegliche Musikdarbietung im Gottesdienst.

Konzerte und Musik bei Gemeindeveranstaltungen

  1. Weder melde- noch vergütungspflichtige Veranstaltungen
    Zu den weder melde- noch vergütungspflichtigen Veranstaltungen gehören
    1 Pfarr-/Gemeindefest jährlich,
    1 Kindergartenfest jährlich pro Kita,
    1 adventliche Feier mit Tonträgermusik jährlich oder 1 adventliche Feier mit Livemusik
    sowie 1 Seniorenveranstaltung mit Tonträgermusik monatlich.
    Die Befreiung von der Melde-/Vergütungspflicht für diese Veranstaltungen gilt dabei umfassend. Voraussetzung für diese Einordnung ist aber stets, dass kein Eintrittsgeld oder Spende erhoben wurde.
  2. Meldepflichtig, nicht aber auch vergütungspflichtig
    Meldepflichtig, nicht aber vergütungspflichtig sind Konzerte mit ernster Musik, mit neuem geistlichen Liedgut sowie Gospelmusik. Darüber hinaus sind Mehrveranstaltungen im Sinne von Ziffer I (z. B. ein zweites Gemeindefest, zweites Kita-Fest, etc.) meldepflichtig. Es entstehen hierfür keine Kosten. Schließlich sind auch Veranstaltungen mit Unterhaltungsmusik, Jugendveranstaltungen, bunte Abende und ähnliche Veranstaltungen unter der Voraussetzung, dass diese nicht überwiegend mit Tanz verbunden sind und die Teilnahme ohne Eintritt oder sonstigen Kostenbeitrag möglich ist, von einer Vergütungspflicht befreit und unterliegen lediglich einer Meldepflicht.
  3. Meldepflichtige Veranstaltungen, die nicht über den Pauschalvertrag abgegolten sind und daher separat zu vergüten sind
    Weiterhin nicht vom Pauschalvertrag erfasst sind Konzerte mit Unterhaltungsmusik, Gemeindefeste mit überwiegend Tanz und andere Tanzveranstaltungen, Bühnenaufführungen mit Musik (z. B. Theateraufführungen) und auch Veranstaltungen mit Public Viewing.
  4. Meldefrist für die noch meldepflichtigen Veranstaltungen
    Genauere Ausführungen und Meldeformulare gibt es im Pfarrbüro.

Vergünstigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen

Nutzung der Räume von Ehrenamtlichen für private Feste
Salvator:

  • Ehrenamtliche können 1 x mal in 2 Jahren für sich oder für ihre Familienangehörigen ersten Grades kostenlos Saal und Küche für einen Nachmittag und Abend mieten.
  • Mitglieder des Leitungsteams Jugend können das Jugendhaus 1 x jährlich mietfrei nutzen.

Theresia:

  • 20 % Rabatt auf alle Kosten, auch Getränke.

Josef:

  • 50 % Rabatt auf die Saalmiete. Getränke in Eigenorganisation.

Getränke- und Verzehrpreise
Bei Veranstaltungen und Festen, die Ehrenamtliche besuchen oder für die sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dass Ehrenamtliche die regulären Getränke- und Verzehrpreise bezahlen.

Helfer bei einem Fest oder einer Veranstaltung bekommen je nach Einsatzintensität und Dauer Verzehr- und/oder Getränkegutscheine.

Während oder im Anschluss an Sitzungen, Teams oder Vorbereitungstreffen gilt ein reduzierter Verrechnungspreis, der in etwa dem Einkaufspreis der Getränke entspricht und mit dem die Haushaltsstelle der Gruppe belastet wird.

Versicherungen

1. Unfallversicherung
Auf dem Weg vom und zum ehrenamtlichen Dienst sowie während des Einsatzes sind ehrenamtlich Tätige im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung sind ehrenamtlich tätige Mitarbeiter gegen die Folgen von Arbeitsunfällen sowie Wegeunfällen (auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte) versichert.

2. Haftpflichtversicherung
Ehrenamtlich tätige MitarbeiterInnen sind im Rahmen der Sammel-Haftplicht-Versicherung der Diözese versichert. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die Dritten gegenüber in Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit verursacht werden. Nicht versichert sind Schäden, die der Gemeinde bzw. diözesanen Einrichtungen selbst zugefügt werden.  Eigenschäden werden dennoch zuerst der eigenen Haftpflichtversicherung gemeldet. Erst, wenn diese „ablehnt“, greift die Sammel-Haftpflicht der Diözese.

3. Autoversicherung (Dienstreise-Fahrzeugversicherung)
Versicherungsschutz bei Fahrten mit privateigenem PKW (sogen. Auftragsfahrten)
ist geregelt durch einen Sammelversicherungsvertrag der Diözese.

1.1 Voraussetzung

Fahrten mit privateigenen Kraftfahrzeugen ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen im Auftrag und mit Genehmigung der Kirchengemeinde/ kirchliche Institution erfolgen. Dies geschieht im Rahmen der zuständigen Gruppe/des Ausschusses für die jemand tätig ist.

1.2 Fremdschäden

Die dem Unfallgegner zugefügten Schäden sind über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Kraftfahrzeughalters abzuwickeln. Eine Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt bzw. die zu zahlende Mehrprämie in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung wird seitens der Diözese übernommen.   Nach Regulierung des Fremdschadens über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Kraftfahrzeugeigentümers, ist das Abrechnungsschreiben (Höhe des Fremdschadens) sowie eine Bestätigung über die Höhe des Rabattverlustes von der Kfz-Haftpflichtversicherung vorzulegen.

1.3 Eigenschäden

Die Kirchengemeinde hat den Betrag bis 500 € zu übernehmen. Der darüber hinausgehende Schaden wird bis maximal 50.000 € über die Dienstreise-Fahrzeugversicherung der Diözese erstattet.

Bei Bestehen einer Vollkasko-Versicherung ist der Schaden trotzdem bei der Dienstreise-Fahrzeugversicherung anzumelden und von dieser zu regulieren.

1.4 Meldung des Schadens

Die Schadensmeldung muss unverzüglich an das jeweilige Pfarrbüro bzw. an den/die zuständige pastorale Mitarbeiter/-in erfolgen.

Schäden über 1.500,- € sind rechtzeitig vor Beginn der Reparaturarbeiten unserem Versicherer zu melden, sodass dieser gegebenenfalls noch einen Sachverständigen mit der Schadensbegutachtung beauftragen kann.

1.5 Bagatellschäden

Schadensbeträge bis 40,- € werden nicht erstattet.

Versicherungsschutz bei Fahrten mit den Gemeindebussen
Im Rahmen der Dienstreise-Fahrzeugversicherung der Diözese sind nur Fahrten mit privateigenen Kraftfahrzeugen versichert. Aufgrund dieser Tatsache können Schadensfälle mit Kraftfahrzeugen der Kirchengemeinden nicht über diesen Vertrag reguliert werden. Eigenschäden sind somit vom Halter, der Kirchengemeinde selbst, zu bezahlen bzw. über die Autoversicherung der Kirchengemeinde abzuwickeln.

Die Schadensmeldung muss unverzüglich an das jeweilige Pfarrbüro bzw. an den/die zuständige pastorale Mitarbeiter/-in erfolgen.

Versicherungsschutz bei Fahrten mit einem Mietfahrzeug (gewerbl. Autovermietung)
Im Rahmen der Dienstreise-Fahrzeugversicherung ist eine Schadensregulierung von Schäden bei gewerblich gemieteten Kraftfahrzeugen ebenfalls ausgeschlossen.

Die Person, die im Namen der Kirchengemeinde das Auto anmietet, schließt eine Vollkasko-Versicherung mit Selbstbeteiligung von bis max. 1.500,- € ab.

Versicherungsschutz bei Beförderung von Personen mit privateigenem PKW
Für die Beförderung von Personen ist in der Regel für die Insassen Versicherungsschutz im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Versicherung (AKB) sowohl beim gegnerischen Fahrzeug als auch beim Fahrzeug ehrenamtlicher Mitarbeiter gegeben. Ferner besteht Versicherungsschutz über die zuständige Berufsgenossenschaft beziehungsweise über die Unfallversicherung der Diözese RottenburgStuttgart, bei der WGV.

4. Rechtsschutzversicherung

Seitens der Diözese oder Kirchengemeinde besteht keine Rechtsschutzversicherung für Ehrenamtliche.

5. Schlüsselversicherung

Seitens der Diözese oder Kirchengemeinde besteht keine Schlüsselversicherung für Ehrenamtliche.

Zeitnachweis

Ein Zeitnachweis für ehrenamtliche Tätigkeit zur Anrechnung bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist aufgrund der unklaren rechtlichen Entwicklung und des großen Aufwands derzeit leider nicht möglich.

Zuständigkeiten

Eine Übersicht aller Ansprechpartner/-innen finden Sie immer aktuell auf der Homepage: https://kirche-stuttgart-nordwest.de/verantwortliche-fuer-gruppen-und-kreise