Nutzungsregeln

Vorbemerkungen:

Es ist ein Glück, dass unsere Gemeinden einen Personentransporter ihr Eigen nennt. Alle Gruppierungen der Gemeinden können dieses Fahrzeug nutzen. Der Gemeindebus wird von Pfr. Dr. Heil als Leitendem Pfarrer verwaltet.

Nutzungsumfang und Fahrten

Der Bus darf ausschließlich für kirchliche Zwecke genutzt werden (Gottesdienste, Gemeindeveranstaltungen, Fahrdienste für bedürftige Personen, Gruppenfahrten mit kirchlicher Bestätigung). Private Nutzung ist untersagt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung der Kirchengemeinde vor.Fahrten außerhalb des Gemeindebezirkes bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Verwaltung.

Fahrerqualifikationen

Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse sein. Mindestens 2 Jahre Fahrerfahrung im Führen von Fahrzeugen entsprechender Größenordnung sind Voraussetzung. Das heißt, das Mindestalter des Fahrers liegt bei 20 Jahren. Kein anderer Fahrer als der, der sich bei der Abholung registriert hat, darf mit dem Bus fahren. Bei Freizeiten sind die weiteren Fahrer im Vorfeld anzugeben und auch durch Nachweis der Fahrerlaubnis zu kreditieren.

Führerschein- und Dokumentenkontrolle

Der Fahrer muss ggf. eine gültige Fahrerkarte bzw. eine erforderliche Nachweisführung (z. B. Fahrerlaubnis, Führerscheinvalidierung) vorlegen. Vor jeder Nutzung ist die gültige Fahrerlaubnis des Nutzers zu prüfen und zu dokumentieren. Dies kann analog bei der Abholung oder durch Upload im Rahmen des digitalen Fahrtenbuchs geschehen.

Fahrtenbuch

Für jede Nutzung ist ein Fahrtenbuch zu führen, vorrangig durch Nutzung des QR-Codes und Upload der Fahrerlaubnis. Alternativ und im Ausnahmefall ist das analoge Fahrtenbuch zu führen. Einträge umfassen Datum, Abfahrts- und Zielort, Kilometerstand zu Beginn und Ende, Zweck der Fahrt, Fahrername, Begleitpersonen (falls vorhanden) und (digitale) Unterschrift. Das Fahrtenbuch ist sofort nach der Fahrt zu vervollständigen.

Finanzierung, Kosten und Reservierung

Bisher wurde das Fahrzeug bei den einzelnen Bereichen mit einer Pauschale belastet. Fortan wird es eine km-Abrechnung in Höhe von 0,40 € pro gefahrenen Kilometer geben. Damit werden die Benzin- und sonstigen Fahrzeugkosten bezahlt, aber auch eine Rücklage angespart, dass bei Bedarf wieder ein neues Fahrzeug gekauft werden kann. Eine Anmeldung ist über das Kontaktformular auf der Website notwendig. Die Schlüsselübergabe bzw. die Rückgabe des Fahrzeugs ist mit dem Pfarrbüro St. Josef oder Pfr. Dr. Heil zu vereinbaren. Der Fahrer darf das Fahrzeug ausschließlich für Fahrten im Sinne der Gemeindearbeit nutzen. Private Fahrten sind im Rahmen eines ordentlichen Mietvertrages zu entsprechenden Konditionen möglich: Ehrenamtliche können gelegentlich aus besonderem Grund den Bus auch für private Fahrten in angemessenem Umfang kostenfrei nutzen (z.B. ein kleiner Umzug, ein Transport eines großen Gegenstandes, etc.). Hierüber entscheidet der Pfarrer. Um auch eine kurzfristige Benutzung durch die Gemeinde sicherzustellen, wird über Privatfahrten frühestens 8 Wochen vor dem gewünschten Termin entschieden. Bei Fahrten von mehr als 20 km ist vor Rückgabe nachzutanken.

Sicherheit und Alkohol/Drogen

Alkohol oder Drogen sind vor und während der Fahrten strikt verboten. Bei Anzeichen von Beeinträchtigung während einer Fahrt ist der Fahrer verpflichtet, das Fahrzeug sicher zu parken.

Fahrzeugpflege und Zustand

Der Bus wird in der Regel von Pfr. Dr. Heil gereinigt übergeben. Nach der Nutzung ist der Bus sauber zu hinterlassen; Verschmutzungen oder Schäden müssen gemeldet werden. Ist dies nicht der Fall, kann eine künftige Nutzung nicht mehr ermöglicht werden.Vor jeder Fahrt ist der Zustand des Busses zu prüfen (Bremsen, Beleuchtung, Reifendruck, Ölstand, Tankfüllung, Scheibenwischer, Sicherheitsgurte).Beschädigungen oder Mängel sofort melden; Nutzung des Busses bei gravierenden Mängeln ist untersagt. Mängel sind im Fahrtenbuch einzutragen.

Versicherung und Haftung

Die Kirchengemeinde sorgt dafür, dass alle erforderlichen Versicherungen vorhanden sind. Im Schadensfall sind die geltenden Versicherungs- und Haftungsregelungen der Kirchengemeinde sowie gesetzliche Bestimmungen zu beachten.

Datenschutz

Persönliche Daten der Mitfahrer, insbesondere Kinder, Jugendliche und sensible Informationen, sind vertraulich zu behandeln. Das Fahrtenbuch darf nur für dienstliche Zwecke verwendet und entsprechend geschützt aufbewahrt werden.

Verstöße und Folgen

Verstöße gegen diese Regeln können zu dem Ausschluss von der Nutzung des Gemeindebuses führen. Siehe hierzu die Bemerkungen zu Pflege.

Inkrafttreten und Änderungen

Diese Nutzungsregeln treten mit 01.04.2026 in Kraft. Änderungen erfolgen durch die Kirchengemeinde und werden allen Nutzern rechtzeitig mitgeteilt. (Heil, 01.04.2026)

 






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