Trauung
Mit Ihnen freuen wir uns, dass Sie „sich trauen“
Wenn Sie katholisch heiraten wollen oder wünschen, dass die katholische Kirche Ihre nicht-katholische Trauung (evangelisch, standesamtlich, andere religiöse Form) anerkennt, wenden Sie sich spätestens sechs Monate vor dem geplanten Termin an das Pfarrbüro Ihres derzeitigen Wohnsitzes (bitte bevor Sie den Termin für die Feier festlegen!). Dies gilt unabhängig davon, wo, von wem und in welcher Form sie später getraut werden. Katholiken müssen dann ein aktuelles (!) Taufzeugnis Ihres Taufpfarramtes vorlegen. Weitere evtl. benötigte Papiere (insbes. wenn einer der Partner bereits verheiratet war oder bereits ein Kind hat) werden dann individuell mit Ihnen besprochen. Erst nach Vorlage der notwendigen Dokumente wird ein Termin für ein Ehevorbereitungsgespräch mit dem Pfarrer vereinbart.
Wer kann hier heiraten?
Wir trauen vorrangig Paare, die zur Gemeinde gehören.
Wo kann die Trauung stattfinden?
Pfarrer und Diakone aus unserem Pastoralteam trauen vorrangig in unseren Kirchen in Feuerbach, Giebel und Weilimdorf; wir gehen auch innerhalb Stuttgarts gerne mit. Möchten Sie eine Trauung allerdings weiter weg an einem anderen Ort, müssen sie sich dort nach einem Pfarrer umschauen.
Ist eine „ökumenische Trauung möglich“?
Eine „ökumenische Trauung“, d.h. eine katholische Trauung mit Beteiligung eines evangelischen Geistlichen in der katholischen Kirche oder eine evangelische Trauung mit Beteiligung eines katholische Geistlichen in einer evangelischen Kirche ist gerne möglich. Dazu nehmen Sie bitte Kontakt mit beiden für Sie zuständigen Pfarrbüros auf.
Verbindliche Zusagen für Trautermine erfolgen grundsätzlich erst nach Abschluss aller Formalitäten.
Nehmen Sie spätestens ein halbes Jahr vor der geplanten Trauung Kontakt zum Pfarrbüro auf – falls ein Partner bereits verheiratet war oder bereits ein Kind hat, melden Sie sich bitte so früh wie irgend möglich.
Einen Gesprächstermin können Sie gerne über die Pfarrbüros vereinbaren.
Segnung
In tiefer Liebe verbunden und in auf Dauer angelegter gegenseitiger Verantwortung und Treue – z.T. auch für gemeinsame Kinder – leben Menschen auch dort, wo eine kirchliche Trauung nicht möglich ist: z.B. in einer standesamtlichen Ehe wiederverheirateter Geschiedener oder auch bei Ehepaaren von Mann und Mann und Frau und Frau. In der Tiefe derer Beziehung erkennen wir göttliche Liebe und Gottes Segen. Mitgliedern unserer Kirchengemeinden wollen wir gerne eine Segnung in einem feierlichen öffentlichen Gottesdienst in unseren Kirchen ermöglichen.
Nehmen Sie spätestens ein halbes Jahr vor der geplanten Segnung Kontakt zum Pfarrbüro auf. Einen Gesprächstermin können Sie gerne über die Pfarrbüros vereinbaren.