Vielleicht überlegen Sie sich, aus der Kirche auszutreten. Warum dann nicht erst einmal ein Gespräch mit einem / r unserer Pastoralen Mitarbeiter/innen suchen. Gerne unterstützen wir Sie darin, Ihre Situation zu klären.

Falls Sie sicher entschieden sind, auszutreten, was wir sehr bedauern, muss die Erklärung des Kirchenaustritts vor dem Standesbeamten, in dessen Stadtbezirk Sie wohnen oder vor einem Notar erklärt werden. Die Erklärung kann nur persönlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Für Kinder unter 14 Jahren erklären die Sorgeberechtigten den Austritt. Kinder ab 12 Jahren müssen anwesend sein und einwilligen.

Der Kirchenaustritt wird steuerrechtlich ab dem Folgemonat der Austrittserklärung wirksam.

Voraussetzungen/Vorlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass

Hinweis: Ein Nachweis der Zugehörigkeit zu der Religionsgemeinschaft ist nicht erforderlich. Wenn möglich, sollten Sie ihr Taufdatum und / oder den Taufort in Erfahrung bringen.