Abfindung beim Verlust des Arbeitsplatzes

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Diözese Rottenburg-Stuttgart erlässt die Hälfte der Kirchensteuer auf die Abfindung Das Bischöfliche Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart (BO DRS) erlässt 50 % der auf die Abfindung entfallenden Kirchensteuer im Steuerbescheid des Finanzamtes. Dies kann beim BO DRS formlos beantragt werden. Voraussetzung … Weiter