In unserer Wegwerfgesellschaft möchten wir als Gemeinde von St. Josef ein Zeichen setzen: Reparieren statt Wegwerfen! Neben Elektronikgeräten verdienen auch unsere Kleidungsstücke eine zweite Chance. Durch das Ausbessern oder Umarbeiten können wir unsere Lieblingsstücke vor der Mülltonne bewahren und gleichzeitig Ressourcen schonen.
Dieser nachhaltige Ansatz spiegelt auch die Prinzipien der Enzyklika “Laudato Si’” von Papst Franziskus wider, in der er zu einem verantwortungsvollen Umgang mit unserer Schöpfung aufruft. Indem wir reparieren und wiederverwenden, tragen wir dazu bei, die uns anvertraute Umwelt zu bewahren.
In Stuttgart gibt es zahlreiche Anlaufstellen, die uns bei Reparaturen unterstützen, von Elektronik bis hin zur Kleidung. Lasst uns gemeinsam einen Beitrag für eine nachhaltigere Zukunft leisten – ein repariertes Gerät oder Kleidungsstück nach dem anderen!
Hier ist eine Liste von Repair-Cafés und -Shops in unserer Nähe in Stuttgart (kein Anspruch auf Vollständigkeit), die Reparaturen für Elektrogeräte und Kleidung anbieten:
1. Repair Café Stuttgart-West
• Adresse: Ludwigstraße 41, 70176 Stuttgart
• Telefon: Nicht verfügbar
• Website: repaircafe-stuttgart.de
• Dieses Repair Café bietet Unterstützung bei der Reparatur von Elektrogeräten, Textilien, Holzobjekten und mehr in einem gemeinschaftlichen Rahmen .
2. Repair Café Stuttgart-Weilimdorf
• Adresse: Ludmannstraße 10, 70499 Stuttgart
• Telefon: 0711 8876276
• Website: repaircafe-stuttgart-weilimdorf
• Hier werden verschiedene Elektrogeräte und Textilien in einem offenen Café repariert .
3. Repair Café Botnang
• Adresse: AWO Begegnungszentrum, Griegstraße 8, 70195 Stuttgart
• Telefon: 0152 295 53 761
• Website: repair-cafe-botnang
• Diese Initiative richtet sich ebenfalls an Personen, die Unterstützung bei der Reparatur von Elektrogeräten, Textilien, Holz, Fahrräder, Mechanik, Spielzeug benötigen .
Diese Repair-Cafés fördern Nachhaltigkeit und bieten Möglichkeiten zur gemeinschaftlichen Reparatur. Alternativ gibt es in Stuttgart auch professionelle Reparaturservices für spezifische Geräte und Kleidungsstücke, wie z.B. in größeren Kaufhäusern oder Elektronikfachgeschäften.
Recht auf Reparatur: Neue Regelungen ab 2025
Ab 2025 tritt in der Europäischen Union eine Erweiterung der Ökodesign-Richtlinie in Kraft, die Verbrauchern ein “Recht auf Reparatur” für ihre Elektronikprodukte zusichert. Diese neuen Bestimmungen verpflichten Hersteller bestimmter Produktgruppen, Ersatzteile und Reparaturinformationen für einen Zeitraum von in der Regel 7 bis 10 Jahren nach dem letzten Verkauf des Produktmodells bereitzustellen.
Auch die deutsche Bundesregierung hat die Reparierbarkeit von Produkten durch die Umsetzung der EU-Richtlinien in nationales Recht gestärkt. Im Rahmen des “Gesetzes für faire Verbraucherverträge” wurde die Möglichkeit verbessert, Geräte zu reparieren, um so die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und die Umweltbelastung zu reduzieren.
Verbraucherzentralen und Umweltverbände in Deutschland begrüßen diese Maßnahmen. Sie sehen darin einen wichtigen Schritt, um die Rechte der Verbraucher zu stärken und die Menge an Elektroschrott zu verringern. Dank dieser Regelungen können Verbraucher ihre Geräte in Zukunft länger nutzen und bei Bedarf reparieren lassen.
Quellen:
•Europäische Union, Richtlinie 2009/125/EG über die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Verfügbar unter: EUR-Lex
•Europäische Kommission, Right to Repair – Maßnahmen zur Förderung der Reparierbarkeit von Produkten, Verfügbar unter: European Commission
•Bundesministerium der Justiz, Gesetz für faire Verbraucherverträge. Verfügbar unter: Gesetze im Internet
Dieser Artikel bietet eine Übersicht der neuen Regelungen und relevanten Quellen zur weiteren Lektüre.