Keine Anmeldung für Gottesdienste mehr erforderlich

Da keine Besucherlisten zur Kontaktnachverfolgung mehr geführt werden müssen,
ist eine Voranmeldung nicht erforderlich.

Allerdings stehen nur eine bestimmte Anzahl Plätze zur Verfügung.
Kommen Sie deshalb rechtzeitig. Wenn alle Plätze belegt sind, kann níemand mehr eingelassen werden.

Maskenpflicht (Ausnahmen wie in der Landesverordnung bzw. der Allgemeinverfügung) in Kirchen außerhalb und während der Gottesdienste für alle, ausgenommen Zelebrant, Prediger, Lektoren, Kantoren, Sänger und sonstige sprechende oder singende Funktionen während der Feier selbst.

Für alle ab 18 Jahren ist eine FFP2-Maske verpflichtend vorgeschrieben.

“3 G” ist keine Voraussetzung für einen Gottesdienstbesuch.

Bitte beachten Sie die Regelungen, die Infektionen verhindern.

Plakat Kirche und Handreichung