Gemeinden sind zur Mitwirkung aufgerufen

Die Diözese Rottenburg-​Stuttgart hat mit Kirche der Zukunft einen tiefgreifenden Veränderungsprozess angestoßen. Hintergrund sind die stetig sinkenden Mitgliederzahlen, die zurückgehenden Kirchensteuermittel und immer weniger Menschen, die sich für pastorale Berufe entscheiden. Der Diözesanrat und Bischof Klaus Krämer haben im November 2025 einen Rahmen für die “Kirche der Zukunft” beschlossen. Jetzt sind auch die Stuttgarter Kirchengemeinde-​ und Pastoralräte gefragt, die bis 15. April 2026 ihre Vorschläge für konkrete Raumschaften abgeben sollen. Über diese Vorschläge aus dem Beteiligungsprozess wird der Stadtdekanatsrat am 21. April 2026 beraten. Anschließend wird der Stuttgarter Vorschlag an die Diözesanleitung weitergegeben.

Der Diözesanrat und Bischof Klaus Krämer haben im November 2025 folgenden Rahmen beschlossen: Entstehen sollen in der gesamten Diözese 50 bis 80 neue so genannte Raumschaften, die auf dem Weg der Union gegründet werden sollen. Rein rechnerisch ergibt dies für Stuttgart einen Zielkorridor für Stuttgart 2,1 bis 3,3 neue „Raumschaften“ (für 42 Kirchengemeinden bei 80/1020 Kirchengemeinden in der Diözese). Wichtig ist der Diözesanleitung, dass die neuen Raumschaften pastoral sinnvoll „funktionieren“ und Akzeptanz finden. Alle Stuttgarter Kirchengemeinde-​ und Pastoralräte sind jetzt aufgefordert, bis 15. April 2026 zu beraten und ihren Vorschlag über eine Online-​Abfrage an das Stadtdekanat abzugeben. Die Stuttgarter Steuerungsgruppe hat vier Optionen zur Beratung und Abstimmung vorgelegt. 

Stuttgarter Vorschlag geht bis 3. Mai an Diözese 

Die Vorschläge aus den Stuttgarter Kirchengemeinde-​ und Pastoralräten werden nach dem 15. April zusammengetragen und dann am Dienstag, 21. April im Stadtdekanatsrat beraten. Die Steuerungsgruppe wird im Anschluss das Stuttgarter Vorschlag an die Diözesanleitung übermitteln. Über die künftigen Raumschaften entscheiden wird der Diözesanrat gemeinsam mit dem Bischof. 

Ein erster Vorschlag für die neuen Raumschaften in der Diözese wird ab Juni 2026 in verschiedenen diözesanen Gremien geprüft und abgestimmt. Auch der Diözesanrat wird sich damit befassen und in seiner Sitzung Ende November 2026 sein Votum abgeben. Die Entscheidung über die neue diözesane Landkarte trifft Bischof Krämer im Dezember 2026. Ab 2027 beginnt die Phase, in der sich die Kirchengemeinden auf Grundlage einer gemeinsamen Gründungsvereinbarung zusammenschließen. Gegründet werden sollen die neuen Raumschaften bis 2030. Die nächste Kirchengemeinderatswahlen sollen bereits in den neuen Strukturen stattfinden.

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Zur Website des Stadtdekanats Stuttgart